Stand 01.05.2023

Keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr!


Rückblick:

Corona-Schutzmaßnahmen im Nanaya:

In unserem Zentrum gelten folgende Maßnahmen:

  • Bitte wascht eure Hände gleich nach Betreten der Beratungsstelle.
  • Bitte achtet auf die Atemhygiene und bedeckt beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschenbuch.
  • Personen mit einem positiven Covid-Testergebnis, mit der aktuellen 10tägigen Verkehrsbeschränkung oder mit Symptomen (Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruch-/Geschmacksinns etc.) dürfen unser Zentrum nicht betreten.
  • Bei der Still-zeit-gruppe am Dienstag, beim Vortrag "Ein guter Stillbeginn"  und beim Vortrag "Erste feste Beikost" gilt FFP2-Maskenpflicht. Schwangere sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, für sie reicht das Tragen eines normalen Mund-Nasen-Schutzes. Im Nanaya-Büro sind Mund-Nasen-Schutzmasken und FFP2-Masken um € 1,- erhältlich.
  • Für die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs ist ein Eintrittstest erforderlich. Anerkannt wird ein Antigen- oder PCR-Test einer offiziellen Stelle oder ein Gurgeltest des Projekts "Alles gurgelt". Das Tragen der Maske ist nicht verpflichtend.

Folgende Schutzmaßnahmen werden von unseren Mitarbeiter*innen durchgeführt:

  • Unsere Räume werden häufig gelüftet. 
  • Alle unsere Mitarbeiter*innen lassen sich (je nach Anwesenheit) mindestens einmal wöchentlich PCR-testen. 

Informationen für Fachpersonen und (werdende) Eltern:

Sehr viele Informationen in unterschiedlichen Sprachen bietet die Coronavirus-Seite der Stadt-Wien: Bitte hier klicken!


LOCKDOWN KINDERRECHTE- Der Dokumentarfilm

Ein Dokumentarfilm von Patricia Marchart und Judith Raunig

mit Katrin Skala, Nina Proll, Maria Rösslhumer, Christine Saahs, Corinne Eckenstein, Silvia Dovits, Alexandra Vöhringer, Laura Rösner, Gerald Hüther, Andreas Sönnichsen, Christian Schubert, Martin Sprenger, Wolfram Proksch, Christian Fiala, Reinhard Raunig- Peneder, Werner Winterstein

Ein Schutzfilm Produktion in Cooperation mit Christian Fiala und mit freundlicher Unterstützung von ICI - Initiative-Corona.info

Mit dem Film LOCKDOWN KINDERRECHTE bekommen Kinder und Jugendliche eine Stimme, aber auch Expert*innen, die sich mit Kinder- und Jugendgesundheit beschäftigen und Einblick darüber geben, welche Spuren der Umgang mit der Corona Krise bis jetzt bereits hinterlassen hat und noch weiter hinterlassen wird. Ganz besonders wichtig war es den Filmemacherinnen, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen diesen Film zu entwickeln: Sie haben aus ihrer Sicht gefilmt und zeigen dadurch, wie sich der Lockdown auf ihr ganz persönliches Erleben auswirkt.

Kinderrechte sind Menschenrechte und körperlich sowie psychisch gesunde Kinder sind unser aller Zukunft!

"Die Kinder sind verschwunden. Ihr Lachen. Ihr Schreien. Ihr in die Luft springen und die Welt erobern. Ich will es nicht glauben- dass wir in einer Welt leben, wo Angst und Panik die Regie übernommen haben", so die Dokumentarfilmerin Patricia Machart, die gemeinsam mit der klinischen Psychologin Judith Raunig in diesem sensiblen Dokumentarfilm erstmals den Blickwinkel der jüngsten vom Lockdown Betroffenen einnimmt. „Es wird Zeit, dass wir diese Krise nicht mehr ausschließlich durch die epidemiologisch-virologische Brille sehen“, sagt Raunig.


(26. 11.2020) Schwangere in Berufen mit Körperkontakt werden freigestellt

Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Das hat nach Angaben der Parlamentsdirektion der Sozialausschuss des Nationalrats gestern auf Initiative der Koalitionsparteien mit breiter Mehrheit beschlossen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber soll im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt bekommen. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.

Von der Regelung sollen den Parlamentsangaben zufolge etwa Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen, Kindergärtnerinnen und teilweise auch Lehrerinnen profitieren. Ein fallweises Berühren während der Arbeit sei aber nicht umfasst, wie es in der Parlamentsaussendung weiter heißt.

Quelle: https://orf.at/stories/3191416/


(16.11.2020) Lockdown II: Was bedeuten die derzeitigen Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 für Familien?

Unsere Rechtsanwältin, Mag. Judith Gingerl, hat sich die veröffentlichten Gesetze und Verordnungen angeschaut und gibt euch einen Überblick, wie sich die rechtliche Situation momentan (Stand 16.11.2020, 14:30 Uhr) darstellt: Bitte hier klicken!


(25.11.2020) Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass

Aufgrund der aktuellen Situation ist dem Ersuchen des ÖHG (=Österreichisches Hebammengremium), die Mutter-Kind-Pass-Beratungen auch außerhalb der dafür vorgesehenen Frist durchführen zu können, stattgegeben worden. Daher kann die Mutter-Kind-Pass Hebammen-Beratung derzeit wieder bis zum errechneten Geburtstermin durchgeführt werden. Diese Möglichkeit gilt für alle Kassen und gilt bis auf Widerruf.


(11.11.2020) Schwangere – geringes Risiko für Coronainfektion, Studienergebnis mit guten Nachrichten  veröffentlicht

Schwangere Frauen in Deutschland zeigen überwiegend einen günstigen Verlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von 247 schwangeren Frauen, bei denen in einem Zeitraum von 6 Monaten (03.04. - 01.10.2020) das Corona-Virus nachgewiesen wurde. An der sog. Kronos-Studie sind 98 Geburtskliniken beteiligt, in denen halbjährlich etwa 93.000 Geburten versorgt werden.

Ausführungen von Prof. Dr. Otwin Linderkamp, langjähriger Chef der Neugeborenen-Abteilung der Heidelberger Universitätskinderklinik:

Nur 0,27 % der Gesamtgruppe positiv getestet
247 von 93.000 schwangeren Frauen (= 0,27%) wurden in der Studie CoV-positiv getestet. Im gleichen 6-Monats-Zeitraum wurden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 0,36% der 15-35 Jahre alten Frauen in Deutschland positiv getestet. Die schwangeren Frauen der Kronos-Studie sind mit der Gesamtpopulation 15-35 Jahre alter Frauen nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen sprechen aber dafür, dass schwangere Frauen nicht empfänglicher für das Corona-Virus sind als nicht-schwangere Frauen, eher weniger.

Studie in Jena an 225 schwangeren Frauen ohne Nachweis von Corona
Für ein geringes Infektionsrisiko spricht auch eine in Jena durchgeführte Studie an 225 schwangeren Frauen, von denen bei keiner das Virus nachgewiesen wurde. Angemerkt sei, dass z.Z. die Gruppe der 15-35-Jährigen Frauen und Männern die höchsten Infektionsraten aller Altersgruppen aufweisen. Schwangere Frauen und ihre Familien sind möglicherweise besonders hygienebewusst, so dass die Infektionsgefahr geringer ist als in der Gesamtbevölkerung.

Milder Krankheitsverlauf
Die Kronos-Studie zeigt außerdem, dass die Krankheitsverläufe bei mit Corona-Virus infizierten schwangeren Frauen relativ milde sind. Lediglich 14 Frauen der mit Corona angesteckten Frauen (5,6%) wurden intensivmedizinisch behandelt, 2% künstlich beatmet. Die meisten Frauen sind inzwischen genesen.

Aber: Mehr Kaiserschnitte – mehr Frühgeborene bei den infizierten Frauen
Es wurden allerdings mehr Frauen durch Kaiserschnitt entbunden (43%) als in der Gesamtbevölkerung (ca. 30%). Auch die Zahl der Frühgeborenen war höher (13,7%) als die bundesdeutsche Rate von etwa 9%. Die erhöhte Kaiserschnittrate kann auf die Erkrankung zurückgeführt werden. Aus anderen Studien ist aber bekannt, dass Kaiserschnittgeburten bei Corona-infizierten Frauen oftmals vom Personal gewünscht werden, um die Infektionsgefahr des Kindes und des Personals zu vermindern. Die erhöhte Frühgeborenenzahl könnte wiederum zum Teil durch die größere Zahl an Kaiserschnitten erklärt werden, da diese oftmals vor dem Termin vorgenommen werden.

4 Kinder infiziert – ohne Symptome
Von den inzwischen geborenen 183 Kindern wurde bei 4 (2,2%) das Corona-Virus nachgewiesen. Keines der 4 Kinder entwickelt Symptome einer Corona-Infektion.

Die Kronos-Studie zeigt somit, dass schwangere Frauen und ihre Neugeborenen auch in der Zeit von Corona kein erhöhtes Risiko zu Infektion und schwerem Verlauf einer Corona-Erkrankung befürchten müssen.

Quelle: https://www.greenbirth.de/de/neuigkeiten/1702-schwangere-geringes-risiko-fuer-coronainfektion.html

Zu den vollständigen Studien geht es hier: Artikel im Deutschen Ärzteblatt


(16.10.2020) Dringend zu klären: Sind Gesichtsmasken für Kinder unbedenklich?

Was sagt die Wissenschaft zum Maskentragen durch Kinder?
Einen sehr lesenswerten Beitrag von Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster vom 16. Oktober 2020 findet ihr hier.


(15.09.2020) Das Hebammengremium informiert:

Visiten oder Sprechstunden in der Hebammenordination, die keinen dringenden Anlass haben, werden bis auf weiteres verschoben. Dringend notwendige Visiten bei gesunden Personen werden wie bisher durchgeführt, unter penibler Einhaltung der Hygienerichtlinien. Das gilt zB. für Gewichtskontrollen beim Neugeborenen, Beratung und Hilfestellung zur Ernährung des Säuglings (z.B. Stillprobleme), Rückbildungs- und Nahtkontrollen uvm.
Dabei gilt: Vor jedem persönlichen Kontakt bzw. jeder Visite muss die Hebamme den Gesundheitszustand der Klientin und der im selben Haushalt lebenden Personen telefonisch erfragen.

Hebammen-Betreuung von Frauen (und ihrer Familien), die am Coronavirus erkrankt sind oder in Quarantäne sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht:
Falls bei den betroffenen Frauen im Wochenbett eine Hebammen-Visite notwendig ist, soll diese telemedizinisch (z.B. per Videokonferenz, Skype, Facetime, WhatsApp) durchgeführt werden oder – falls das Anliegen per Telefon geklärt werden kann – eine telefonische Beratung erfolgen. Beide Leistungen bezahlt die Krankenkasse, wenn eine Kassenhebamme sie erbringt. Erfolgt diese telemedizinische Betreuung oder die telefonische Beratung durch eine Wahlhebamme, werden der Wöchnerin im normalen Weg der Kostenerstattung 80 % der Kassentarife rückerstattet.
Dringende Hausbesuche der Hebamme können nur auf Anweisung der Behörde/des Amtsarztes/der Amtsärztin durchgeführt werden.

Betreuung in der Schwangerschaft:
Betreuungstermine in der Schwangerschaft bei geplanter Hausgeburt und geplanter ambulanter Geburt sind, wenn möglich, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Zum Vorgehen bei Hausgeburten und Hebammen-Visiten im Verdachts- oder Erkrankungsfall wird gerade seitens der Behörde an Richtlinien für die Hebammenarbeit gearbeitet. Wir werden Sie so rasch wie möglich darüber informieren.


(9.5.2020) Maskenpflicht bei der Geburt?

Von einem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt raten Frau Prof.in Maier, Leiterin der Abteilung im Wilhelminenspital und Erstellerin der KAV-weiten Leitlinie, so wie viele ihrer KollegInnen auch, eindringlich ab. Die Sauerstoffzufuhr ist bei einer Geburt von zentraler Bedeutung, ebenso das eigene Wohlbefinden der Frau. Beides würde durch das Tragen eines MN-Schutzes beeinträchtigt werden und ist deshalb den Frauen nicht zumutbar.

Hier geht es zum gesamten Artikel


Ist die Trennung von Mutter und Kind zu verantworten, wenn bei der Mutter ein Risiko, Verdacht oder Nachweis einer Coronavirus-Infektion besteht?

Die ISPPM (Internationale Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin) kommt in ihrer Stellungnahme in Zusammenarbeit mit GreenBirth e.V. zu folgendem Schluss: "Die Nachteile der Trennung von Mutter und Kind wiegen wesentlich schwerer als die geringe Zunahme des kindlichen Infektionsrisikos durch die Mutter in der Klinik."

Hier kommt ihr zur vollständigen Stellungnahme.


(9.4.2020) Kuscheln und Stillen auch bei Corona-Infektion?

Experten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfehlen Körperkontakt: "Mütter und Säuglinge sollten in die Lage versetzt werden, kontinuierlich zusammenzubleiben und Hautkontakt durchzuführen - Tag und Nacht, insbesondere unmittelbar nach der Geburt." Auch das Stillen wird empfohlen - unabhängig davon, ob bei Mutter oder Kind eine Infektion vermutet oder auch bestätigt wurde.

Zum vollständigen Artikel kommt ihr hier: "Die Zeit" (online) vom 20.04.2020
Und hier geht's zum originalen Fachartikel in Englisch: "Breastfeeding Medizine" vom 09.04.2020


Erfahrungsbericht: Alleine mit Baby in Zeiten von Covid-19

Bitte hier klicken!


(15.09.2020) Darf die Schwangere ohne erhöhtes Covid-Risiko bei der Geburt von ihrem Partner begleitet werden?

Text von zwei deutschen Ärzten (Prof. Dr. Otwin Linderkamp, Neonatologe und Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Arzt für Frauenheilkunde & Geburtshilfe) zur Coronakrise

"Als Folge der gegenwärtigen Pandemie durch Coronaviren verbieten einige Geburtskliniken die Anwesenheit der Partner bei der Geburt, auch wenn weder die Frau noch der Partner besondere Erkrankungssymptome oder -risiken aufweisen. Wir lehnen diese Einschränkung ab, da die negativen Folgen des Anwesenheitsverbots der Partner nach heutigem Wissensstand erheblich sind und das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch die Partner bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen minimiert werden kann."

Den vollständigen Text findet ihr hier.


(22.04.2020) Vorgehensweise bei positiv getesteten gebärenden Frauen in der Klinik Ottakring (WSP):

Wenn bei einer Gebärenden der Verdacht oder die Diagnose Corona besteht, wird sie in die Klinik Ottakring überführt. Folgende Vorgangsweise ist vorgesehen: Die positiv gestestete Gebärende kommt in einen eigenen Isolationskreißsaal, in dem sie „ganz normal“ gebären kann. Eine vaginale Geburt ist grundsätzlich möglich, der Partner darf dabei sein, es besteht Maskenpflicht für alle Anwesenden, so lange die Hebamme oder andere Personen (außer das Paar selbst) im Raum sind. Die Gebärende soll bitten, zumindest bei der Pressphase wegen der Atmung die Maske abnehmen zu dürfen.

Nach der Geburt ist vorgesehen, dass Mutter und Baby sofort getrennt werden (kein Bonding möglich). Die Mutter kommt für zwei Wochen in ein Isolationszimmer, Stillen ist nicht möglich, sie kann abpumpen. Das Baby kommt auf die IMC-Überwachungsstation (Kinderstation). Bis zum negativen Test darf die Mutter ihr Kind nicht besuchen, auch der Vater nicht, weil er ja mit der Mutter Kontakt hatte. Bei gutem Zustand können Mutter und Baby in Heimquarantäne entlassen werden.

ABER: Die Mutter kann einen Revers unterschreiben, dass sie diese Vorgehensweise nicht möchte. Dann kann sie mit dem Baby im gleichen Zimmer sein und auch stillen. Je nach Personalstand und Belegung wird ein eigenes Zimmer mal leichter, mal schwerer möglich sein. Es ist also gut, wenn die Paare vorbereitet sind! Den Blanko-Revers bekommen sie direkt im WSP, sie brauchen nur die entsprechenden Worte einfügen und unterschreiben.


Weitere Informationen:

(23.03.2020) Viele Antworten zum Kinderbetreuungsgeld, Sonderregelungen MUKI Pass, Familienbeihilfe etc. im Zusammenhang mit Corona

(16.03.2020) UNICEF informiert: Coronavirus: Das sollten Eltern und Schwangere wissen

(14.03.2020) VSLÖ Empfehlung: Corona-Virus und Stillen

(28.02.2020) Informationen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ):

Das Rote Kreuz informiert: "Wie erkenne ich den Unterschied zwischen Corona und Grippe?"

(16.03.2020) ORF.at listet auf: "Hotlines, Tipps und Unterstützung"